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Regen, Glatteis, schlechte Sicht- gerade in Herbst und Winter kommt es immer wieder zu Unfällen. Im "Fall der Fälle" kommen dabei oft auch Verbraucherrechte unter die Räder. Vielfach sind Autofahrer nach einem Unfall unsicher, was das Procedere der Schadenregulierung betrifft.
Wußten Sie, dass Sie zum Beispiel das Recht haben, (Haftpflichtschaden)

    * Ihre Werkstatt selbst zu bestimmen?
    * bei einem unabhängigen Sachverstädigen ein Gutachten in Auftrag
      zu geben?
    * ein Ersatzfahrzeug zu mieten?
    * sich einen Rechtsanwalt zu nehmen?
    * bei einem Totalschaden zu reparieren oder zu verkaufen?


Wir übernehmen für Sie das komplette Unfall- und Schadensmanagement:

    * Unfallschadenaufnahme/-annahme
    * Vermittlung von Sachverstädigen
    * Schadenabrechnung mit den Versicherern
    * Stellung von Unfallersatzfahrzeugen
    * Instandsetzung nach Vorgaben des Herstellers inkl.
      Gewährleistung

Bei komplizierteren Fällen oder ungeklärten Haftungsfragen kann auf die Hilfe eines Anwalts nicht verzichtet werden.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.kfzgewerbe.de